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Stadt Memmingen:Gleichstellungsbeauftragte

Kopfbild Herbst

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein 
  • macht gesellschaftliche Benachteiligungen sichtbar
  • wirkt auf Veränderungen hin
  • berät und unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der Verwaltung 
  • berät, klärt Sachverhalte und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen 
  • entwickelt Informationsblätter, Broschüren, Publikationen zu gleichstellungsrelevanten Themen 
  • initiiert Projekte und Maßnahmen
  • bietet eine Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden 
  • macht Öffentlichkeitsarbeit
  • arbeitet mit Ämtern, Beratungsstellen und Weiterbildungsträgern zusammen
  • vernetzt Frauengruppen und Organisationen
  • unterstützt den Runden Tisch zum Thema Häusliche Gewalt 

Aktuelles

Mit frischem Popcorn und der aktualisierten Notfall-Karte „Hilfe bei Gewalt“ luden die Veranstalterinnen dazu ein, besondere Kurzfilme anzuschauen und sich in nur sieben Minuten über unterschiedliche Facetten der Gewalt gegen Frauen ein Bild zu machen. (Bildnachweis: Claudia Fuchs)

Mit Filmkunst gegen Gewalt

Mit großer Resonanz wurde am 25. November auf dem Memminger Wochenmarkt die Kampagne „Mit Filmkunst gegen Gewalt“ durchgeführt. Im Mittelpunkt standen…

Aktualisiertes Notfall-Plakat für Jugendliche ab sofort erhältlich (Design: R. Niesenböck/Stadt Memmingen)

#hilfe #notfall #gewalt

Plakat in aktualisierter Neuauflage erhältlich

Bavaria ruft Memmingerinnen in den Stadtrat

Überparteiliche Kampagne zur Kommunalwahl 2026: Frauen zu Info-Frühstück ins Rathaus eingeladen – Impuls von Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin…

Gleichberechtigung

  • Gleichstellung stärkt Frauen - aber auch Männer
  • Gleichberechtigung stellt Frauen auf festen Boden in unserer Gesellschaft
  • Die europäische Union setzt auf 3 Konzepte zur Herstellung von Chancengleichheit: Gleichbehandlung - Frauenförderung - Gender Mainstreaming
  • Gleiche Chancen für beide Geschlechter fördern gerechte Strukturen und erweitern Entwicklungspotenziale in allen Menschen
  • Gleichberechtigung ist das Fundament für gleiche Chancen in unserer Gesellschaft

Arbeitsgrundlagen

  • "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin": (Art. 3 Absatz 2 GG)
  • Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bezirks, Landkreises und der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin (Art. 20 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern -Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG.
  • "Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern" (Art. 2 Amsterdamer Vertrag).
  • "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern" (Art. 3 Amsterdamer Vertrag).
  • Gleichstellungskonzept der Stadt Memmingen: zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Memmingen in der Fassung von 1998.
  • Geschlechtersensible Sprache - Arbeitshilfe