Die Gleichstellungsbeauftragte
- setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein
- macht gesellschaftliche Benachteiligungen sichtbar
- wirkt auf Veränderungen hin
- berät und unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der Verwaltung
- berät, klärt Sachverhalte und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen
- entwickelt Informationsblätter, Broschüren, Publikationen zu gleichstellungsrelevanten Themen
- initiiert Projekte und Maßnahmen
- bietet eine Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden
- macht Öffentlichkeitsarbeit
- arbeitet mit Ämtern, Beratungsstellen und Weiterbildungsträgern zusammen
- vernetzt Frauengruppen und Organisationen
- unterstützt den Runden Tisch zum Thema Häusliche Gewalt
Aktuelles

Jola und Frau Uschi
Am vergangenen Mittwoch fand in der Stadtbibliothek eine beeindruckende Lesung mit der Autorin Mia Raben statt, die ihren Debütroman "Unter Dojczen"…

Frauen und Pflege - Take CARE
Zum Internationalen Frauentag 2025 stand in Memmingen alles im Zeichen der Frauen und der Care-Arbeit. Mit einer eindrucksvollen Aktion, bei der ein…

Frauen Leben Freiheit - Künstlerinnen im Madlenerhaus
Jubiläumsausstellung 30 Jahre Frauennetzwerk Memmingen e. V. und Beitrag zum Event- und Gedenkjahr der 12 Artikel
Gleichberechtigung
- Gleichstellung stärkt Frauen - aber auch Männer
- Gleichberechtigung stellt Frauen auf festen Boden in unserer Gesellschaft
- Die europäische Union setzt auf 3 Konzepte zur Herstellung von Chancengleichheit: Gleichbehandlung - Frauenförderung - Gender Mainstreaming
- Gleiche Chancen für beide Geschlechter fördern gerechte Strukturen und erweitern Entwicklungspotenziale in allen Menschen
- Gleichberechtigung ist das Fundament für gleiche Chancen in unserer Gesellschaft
Arbeitsgrundlagen
- "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin": (Art. 3 Absatz 2 GG)
- Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bezirks, Landkreises und der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin (Art. 20 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern -Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG.
- "Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern" (Art. 2 Amsterdamer Vertrag).
- "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern" (Art. 3 Amsterdamer Vertrag).
- Gleichstellungskonzept der Stadt Memmingen: zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Memmingen in der Fassung von 1998.