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Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Erstellt von der Gleichstellungsbeauftragten |

Der Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte informiert über Rechte und Beratungsmöglichkeiten

 

Sexuelle Belästigung kommt in Betrieben in Deutschland immer wieder vor. Das kann schwere Folgen für die Betroffenen haben und dem Unternehmen nachhaltig schaden.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet sind, ihre Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen. Aber wenige Präventions- und Schutzmaßnahmen sind bekannt.

Deshalb beinhaltet die Broschüre Informationen über Maßnahmen zur Durchsetzung eines aktiven Schutzes vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.